

Der Gemeindebrandmeister und der stellvertretende Gemeindebrandmeister werden jeweils für sechs Jahre gewählt und in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Ihnen obliegt die Leitung der Feuerwehr Ostheide. Sie sind Vorgetzte der Ortsbrandmeister und führen verantwortlich die Dienstaufsicht über die Ortswehren.
Zwei Unfälle gleichzeitig aufgrund von Straßenglätte
- Details
-
Geschrieben von Kreispressewart
Die Feuerwehren Reinstorf und Neetze mussten am frühen Samstag gleich zwei fast zeitgleiche Unfälle aufgrund von Straßenglätte zwischen den Ortschaften Neetze und Sülbeck abarbeiten.
Weiterlesen...